▪️ Der edle Ṣaḥābī Thaubān (gest. 54 n. H.) berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
(إنّ الرّجُلَ لَيُحْرَمُ الرِّزْقَ بِالذَّنْبِ يُصيبُهُ، ولا يَرُدُّ القَدَرَ إلّا الدّعاءُ، ولا يَزيدُ في العُمُرِ إلّا البِرُّ.)
„Wahrlich, dem Mann wird die Versorgung verwehrt, (und dies) aufgrund einer Sünde, die er begangen hat. Und nichts wehrt die (göttliche) Vorherbestimmung ab, außer das Bittgebet. Und nichts lässt die Leben(sdauer) verlängern, außer die Frömmigkeit.“
[Überliefert von Aḥmad (22386), Ibn Mājah (90) und Ibn Ḥibbān in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“ (872)]
Aus diesem Ḥadīth entnimmt man u. a. folgende Nutzen:
• 1. Sünden sind ein Grund dafür, dass einem die Versorgung verwehrt wird.
• 2. Nur das Bittgebet kann die (göttliche) Vorherbestimmung – mit Aḷḷāhs Erlaubnis – abwehren. Jedoch zählt dieses Bittgebet dann auch zur (göttlichen) Vorherbestimmung.
• 3. Die Frömmigkeit ist ein Grund, dass man – mit Aḷḷāhs Erlaubnis – lange lebt.
