Zakatu Al-Fitr als Geldbetrag

• Imam Ahmad (164 – 241 n. H.) – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte:
„Und er darf sie (also Zakatu Al-Fitr) nicht als Betrag entrichten. Der Gesandte Allahs ﷺ hat diese fünf auferlegt: Ein Sā‘ Datteln, ein Sā‘ Weizen, ein Sā‘ Rosinen, ein Sā‘ getrocknete Milch und ein Sā‘ Nahrungsmittel… Wenn er nun etwas anderes als diese fünf Sorten entrichtet, da diese fünf nicht vorhanden sind, wie z. B. Reis, Körner usw., dann entrichtet er ein Sā‘ davon. Brot dagegen ist nicht erlaubt, weil es feucht ist.“
[Aus „Zād Al-Musāfir“ (1314) von Ghulām Al-Khallāl (285 – 363 n. H.), welches eines der wichtigsten Werke ist, das die Aussagen von Ahmad gesammelt hat.]

Nach oben scrollen