▪️ Jābir Ibn ʿAbdillāh – möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein – berichtete, dass der Prophet ﷺ in (der) Al-Fatḥ Moschee drei Tage lang das Bittgebet sprach; am Montag, am Dienstag und am Mittwoch. Es (also das Bittgebet) wurde dann von ihm am Mittwoch, zwischen den beiden Gebeten (das Mittags- und Nachmittagsgebet), erhört und man konnte daraufhin die Freude in seinem Gesicht erkennen.
Jābir sagte: „Wann immer seitdem eine wichtige und schwierige Angelegenheit auf mich kam, so habe ich diese Stunde im Sinn und spreche sie (die Bittgebete) darin und ich erkenne/sehe (daraufhin) die Erhörung (des Bittgebets).“
[Überliefert von Aḥmad in „Al-Musnad“ (14563), Al-Bukhārī in „Al-Adab Al-Mufrad“ (704) und Al-Bayhaqī in „Schuʿab Al-Īmān“ (3591)]
Einiges zu dieser Überlieferung:
• 1. Einstufung:
– Imām Abul-ʿAbbās Ibn Taymiyyah (661 – 728 n. H.) sagte: „Nach diesem Ḥadīth handelt eine Gruppe von unseren Gefährten und auch andere. So suchen/beabsichtigen sie das Bittgebet darin (in dieser Zeit), so wie es von Jābir überliefert wurde. Und es wurde nicht berichtet, dass Jābir das Bittgebet an dem Ort beabsichtigte, vielmehr suchte/beabsichtigte er es in dieser Zeit(spanne).“
– Abul-Ḥasan Al-Haythamī (735 – 807 n. H.) sagte: „Die Überlieferer von Aḥmad sind vertrauenswürdig.“
• 2. Es ist erlaubt und laut dem Verständnis vieler Gelehrten, und als Beweis wird dieser Ḥadīth angeführt, erwünscht, (gezielt) mittwochs, zwischen dem Mittags- und Nachmittagsgebet Bittgebete zu sprechen.
• Hier eine ausführliche Niederschrift zu diesem Ḥadīth:
https://t.me/islam_study_PDF/245
