Kurzabhandlung über: „Die astronomische Berechnung des Neumondes“

Kurzabhandlung über: „Die astronomische Berechnung des Neumondes“
Autor: Abu Suleyman Al-Kurdi
Veröffentlichungsdatum: 1440 / 2019

(( باللغة الألمانية )) بحث مختصر عن: حكم الاعتماد على الحساب الفلكي في رؤية الهلال
إعداد: أبو سليمان الكردي


بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Aḷḷāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen! Alles Lob gebührt Aḷḷāh und Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muḥammad, auf seiner Familie und seinen Gefährten.

In dieser Abhandlung geht es um „Die astronomische Berechnung des Neumondes“ und dass dies eine Neuerung und Irreleitung in der Religion ist. Vielmehr ist es verpflichtend, dass sich die Muslime hierbei an die islamische Mondsichtung zu halten.

Einige authentischen Ḥadīthe über diese Thematik:

1. Ḥadīth: Abū Hurayrah Ad-Dausī (gest. 58/59 n. H.) – möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein – berichtete, dass der Prophet ﷺ sagte:

 ( صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ، وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُبِّيَ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلَاثِينَ.)
„Fastet, wenn ihr ihn (den Neumond) seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht. Und wenn es bewölkt ist, dann lasst die Anzahl (der Tage) Schaʿbāns auf dreißig vollenden.“

[Überliefert von Al-Bukhārī (1909) und Muslim (1081)]

2. Ḥadīth: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar (gest. 73 n. H.) – möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein – berichtete, dass der Prophet ﷺ sagte:

(إنّا أُمّة أمِّيَّةٌ لا نَكتُبُ ولا نَحْسَبُ. الشَّهْرُ هَكذا وهَكذا – يعني مرة تسعة وعشرين ومرة ثلاثين. )
„Gewiss, wir sind eine analphabetische Nation. Weder rechnen noch schreiben wir. Der Monat ist so und so …“

Er ﷺ meinte damit, dass der Monat entweder 29 oder 30 Tage hat.

[Überliefert von Al-Bukhārī (1913) und Muslim (1080)]

➡ Der Prophet ﷺ hat das Fasten von der Bestätigung der Sichtung des Neumondes (Al-Hilāl) abhängig gemacht.

Er ﷺ verknüpfte es nicht mit der Astronomie und der Berechnung. Dies war auch die Vorgehensweise der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imāme der Rechtsschulen und der späteren Gelehrten.

Von daher besteht nichts Gutes, wenn man, bei der Bestätigung der Mondmonate, auf Astronomie und Berechnung zurückgreift, um so die (Zeiten der) Gottesdienste und deren Ende, ohne Sichtung, zu erfassen. Dies hat auch in der islamischen Gesetzgebung keinen Beleg. Und alles Gute liegt darin, jenen zu folgen, die bezüglich religiöser Angelegenheiten, vorausgingen. Und alles Schlechte liegt in Erneuerungen, welche in der Religion erfunden wurden.

Einige Aussagen der Gelehrten über diese Thematik:

1. Von Ibn Nāfiʿ wurde berichtet, dass von Imām Mālik (93 – 179 n. H.) – möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein –, bezüglich des Imāms (Führers), der sich an Berechnungen hält, überliefert wurde, dass man ihm nicht folgen soll.

Der Kommentator von „Al-Mudawwanah“ überlieferte den Konsens (Al-Ijmāʿ) darüber.

2. Taqy Ad-Dīn As-Subkī (683 – 756 n. H.) sagte in seinem Brief „Al-ʿIlm Al-Manschūr“: „Eine Anzahl an Mālikiten sagen, dass wenn der Imām der Meinung ist, dass man den Neumond berechnen sollte und ihn dadurch (durch das Berechnen) bekräftigt, ihm, aufgrund dessen, dass der Konsens der Altvorderen (Salaf) diesem widerspricht, nicht gefolgt werden soll.“
[Siehe: „Majallatu Majmaʿ Al-Fiqh Al-Islamī“ (3/340)]

3. An-Nawawī (631 – 676 n. H.) sagte: „Wer sagt, dass man die Mondphasen berechnen soll, dessen Aussage wird durch die Aussage des Propheten ﷺ in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ zurückgewiesen: „Gewiss, wir sind eine analphabetische Nation. Weder rechnen noch schreiben wir. Der Monat ist so und so …“ Die richtige Ansicht ist das, was die Mehrheit sagt. Alles andere wird durch die deutlichen Ḥadīthe ungültig und abgelehnt.“
[Siehe: „Al-Majmūʿ“ (6/270)]

4. Imām Abul-ʿAbbās Ibn Taymiyyah (661 – 728 n. H.) – möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein – erwähnte die Übereinstimmung der Gelehrten, dass es nicht erlaubt sei, sich an die Berechnung, bezüglich der Bestätigung des Fastens und des Fastenbrechens etc. zu halten.
[Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“ (25/132)]

5. Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar (773 – 852 n. H.) berichtete über Al-Bājī, dass dieser sagte: „Der Konsens der Altvorderen ist, dass man die Berechnung nicht berücksichtigt, und dass ihr Konsens ein Argument gegen jene, nach ihnen, ist.“

Ibn Ḥajar sagte auch: „Einige Leute sind der Meinung, dass man diesbezüglich auf Astronomen zurückgreifen soll, welche die Rāfiḍah (Schiiten) sind. Von einigen Rechtsgelehrten wurde überliefert, dass sie ihnen zustimmten. Ibn Bazīzah sagte: ‚Es ist eine falsche Ansicht.‘“
[Siehe: „Fatḥ Al-Bārī“ (4/127)]

6. Das ständige Komitee für Rechtsfragen sagte: „Die islamische Gesetzgebung ist eine nachsichtige Gesetzgebung. Diese ist allgemein und ihre Regeln umfassen alle Geschöpfe unter den Menschen und Jinn, trotz ihrer unterschiedlichen Stellungen: Ob Gelehrte oder Analphabeten, Stadt- oder Landbewohner. Deshalb erleichterte Aḷḷāh ihnen den Weg, die Zeiten der Gottesdienste zu erkennen. So machte Er für den Eintritt und das Ende ihrer Zeiten Merkmale, die in Bezug darauf, sie zu erkennen, mitwirken. Er machte beispielsweise den Sonnenuntergang zu einem Merkmal für den Eintritt des Abendgebets und das Ende des Nachmittagsgebets, den Untergang der Abendröte zu einem Merkmal für den Eintritt des Nachtgebets. Er machte die Sichtung des Neumondes, nachdem er sich am Ende des Monats verbirgt, zu einem Merkmal für den Beginn des neuen Mondmonats und das Ende des vorigen Monats. Er beauftragt uns nicht, den Beginn des Mondmonats mit dem zu erkennen, was nur wenige Leute vermögen, welche die Astronomie oder die Wissenschaft der astronomischen Berechnungen ist. Das, was in den Texten des Qurʾān und der Sunnah steht, macht die Sichtung des Neumondes und dessen Beobachtung zu einem Merkmal für den Beginn des Fastens der Muslime im Monat Ramadan, und des Fastenbrechens durch die Sichtung des Neumondes vom Schawwāl.“
[„Fatāwā Al-Lajnah Ad-Dāʾimah“ (10/106)]

Das ständige Komitee für Rechtsfragen sagte: „Daher ist es für denjenigen, der die Neumondsichel bei der Beobachtung des klaren oder bewölkten Himmels nicht sieht, verpflichtend, die Anzahl der Tage (vom Schaʿbān) mit 30 Tagen zu vervollständigen.“
[„Fatāwā Al-Lajnah Ad-Dāʾimah“ (19/100)]

▪ Schaykh Muḥammad Al-Munajjid sagte hinzufügend: „Und dieses gilt, solange die Sichtung der Neumondsichel nicht in einem anderen Land bestätigt wurde. Denn falls die Sichtung der Neumondsichel in einem anderen Land durch eine islamrechtlich gesetzmäßige Feststellung (Bestätigung) erfolgt ist, so sind sie, nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten, zum Fasten verpflichtet.“

7. Schaykh ʿAbdul-ʿAzīz Ibn Bāz sagte hinsichtlich der Einigung der Muslime, in Bezug auf ihr Fasten und Fastenbrechen: „Es besteht kein Zweifel, dass die Einigung der Muslime, in Bezug auf ihr Fasten und ihr Fastenbrechen, eine gute Sache ist, dies von den Seelen geliebt wird und von der islamischen Gesetzgebung her, verlangt wird, wo auch immer dies möglich ist. Dazu gelangt man aber nur durch zwei Angelegenheiten:

Erstens: Dass alle Gelehrten der Muslime es annullieren, dass man sich an die (astronomischen) Berechnungen hält, so wie dies einst der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ und die Altvorderen (As-Salaf) dieser Nation taten. Und dass sie die Mondsichtung, oder die Vollendung der Anzahl (der Tage des Monats), in die Tat umsetzen, so wie dies der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ in authentischen Ḥadīthe darlegte.

Zweitens: Dass sie (die Muslime) sich verpflichten und daran halten, die Mondsichtung in jedem islamischen Staat, der nach Aḷḷāhs Gesetz handelt und sich Seiner Regeln/Urteile verpflichtet, zu bestätigen. Wann auch immer, in einem davon (dieser Staaten), die Sichtung des Neumondes, durch den islamisch-gesetzlichen Beweis, indem der Monat eintritt oder endet, bestätigt wird, sollen sie (die anderen Staaten) diesem dabei folgen und dadurch nach dem handeln, was der Prophet ﷺ sagte: ‚Fastet, wenn ihr ihn seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht. Und wenn es über euch bewölkt ist, dann vollendet die Anzahl (der Tage des Monats in dreißig).‘“
[Ende seiner Aussage aus „Majmūʿ Fatāwā“ (15/74)]

Das Fasten vom Ramadan mit Makkah und Al-Madīnah (Saudi-Arabien):

Schaykh Ibn Bāz sagte über jene, die im Ramadan in Spanien sind und sich beim Fasten an das Fasten des Landes der zwei heiligen Stätte halten: „Über das, was ihr erwähnt habt, dass ihr mit uns fastet und euer Fasten mit uns brecht, aufgrund dessen, dass ihr im Ramadan in Spanien seid, besteht kein Problem, da der Prophet ﷺ sagte: ‚Fastet, wenn ihr ihn seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht. Und wenn es über euch bewölkt wird, dann vollendet die Anzahl (der Tage des Monats) in dreißig.‘ Und dies ist allgemein für die gesamte (islamische) Nation. Das Land der zwei heiligen Stätte ist das Land, welches man diesbezüglich am ehesten folgen sollte… Und (es ist kein Problem) weil ihr in Ländern lebt, in denen der Islam nicht richtet und dessen Bewohner sich auch nicht um die Regeln des Islam kümmern.“
[Aus „Majmūʿ Fatāwā“ (15/105)]

Fazit:

Eine Regel bei den Gelehrten besagt: „Es gibt keinen Ijtihād (selbstständige Forschung), wenn ein Text aus dem Qurʾān und der Sunnah vorhanden ist.“ (Lā Ijtihāda maʿa An-Naṣṣ)

Und bei der Thematik der Mondsichtung gibt es klare und deutliche Überlieferungstexte. Darüber hinaus haben die Gelehrten den Konsens der Muslime hierbei überliefert.

➡ Und was den Konsens/Übereinkunft (arab. Al-Ijmāʿ) angeht, so ist er nach dem Qurʾān und der Sunnah die dritte Quelle der islamischen Rechtssprechung.

▪ Imām Asch-Schāfiʿī (150 – 204 n. H.)möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein – sagte: „Und der Befehl des Gesandten Aḷḷāhs – Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm –, an der Gemeinschaft der Muslime festzuhalten, ist eine Sache, mit der argumentiert/belegt wird, dass der Konsens (Ijmāʿ) der Muslime – so Aḷḷāh will – unerlässlich (erforderlich) ist.“
[„Ar-Risālah“ (403)]

➡ Der Aussage und der Sunnah des Propheten ﷺ darf keine andere Ansicht vorgezogen werden.

▪ Aḷḷāh – erhaben ist Er – sagte:

(وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا)
„Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.“ [59:7]

▪ Und Aḷḷāh sagte:

(وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلَا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَن يَكُونَ لَهُمُ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ ۗ وَمَن يَعْصِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَقَدْ ضَلَّ ضَلَالًا مُّبِينًا)
„Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Aḷḷāh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Aḷḷāh und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum. [33:36]

▪ Der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:

(فَإِنَّهُ مَنْ يَعِشْ مِنْكُمْ فَسَيَرَى اخْتِلَافًا كَثِيرًا، فَعَلَيْكُمْ بِسُنَّتِي وَسُنَّةِ الْخُلَفَاءِ الرَّاشِدِينَ الْمَهْدِيِّينَ، عَضُّوا عَلَيْهَا بِالنَّوَاجِذِ، وَإِيَّاكُمْ وَمُحْدَثَاتِ الْأُمُورِ؛ فَإِنَّ كُلَّ بِدْعَةٍ ضَلَالَةٌ.)
„Denn wahrlich, wer von euch (lange) leben wird, der wird viel Uneinigkeit sehen. So befolgt meine Sunnah und die Sunnah der rechtgeleiteten Kalifen! Beißt euch mit euren Backenzähnen daran fest! Und hütet euch vor den Neuerungen in der Religion, denn wahrlich, jede Neuerung in der Religion ist Irreleitung!“

[Überliefert von Abū Dāwūd (4607) und At-Tirmidhī (266) und er (At-Tirmidhī) sagte: „Ein guter und authentischer Ḥadīth.“]

▪ Imām Schams Ad-Dīn Ibn Al-Qayyim (691 – 751 n. H.) – möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein – sagte in seinem Meisterwerk „An-Nūniyyah“:

العلمُ قال الله قال رسولُه … قال الصحابةُ هُمْ أولو العِرفانِ
ما العلمُ نَصْبُك للخِلافِ سَفاهَةً … بين الرسولِ وبين رأي فُلانِ

„Das Wissen ist: Aḷḷāh hat gesagt, Sein Gesandter hat gesagt … die Ṣaḥābah haben gesagt! Und sie sind diejenigen, die Erkenntnis haben!

Das Wissen ist nicht, dass du dich mit Dummheit für die Meinungsverschiedenheit einsetzt … zwischen dem Gesandten und der Ansicht des Soundso.“
[Aus: „Al-Kāfiyah Asch-Schāfiyah fi Al-Intiṣār lil-Firqah An-Nājiyah“]

Und Aḷḷāh weiß es am besten.
Geschrieben von Abu Suleyman
(1440/8/17 – 22.04.2019)

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