• In einem Hadith heißt es:
„Wer die Absicht für das Fasten nicht vor der Morgendämmerung fasst, der hat kein Fasten.“
[Überliefert von At-Tirmidhi und An-Nasā’i und beide neigten dazu, dass er mauquf (auf den Sahābi zurückzuführen) ist.]
• Und in einem anderen Hadith heißt es:
„Kein Fasten hat der, der nicht in der Nacht die Absicht dafür fasst.“
[Überliefert von Ad-Dāraqutni]
Aus diesen Hadithen entnimmt man u. a.:
– Das Fasten ist nur dann richtig und korrekt, wenn man in der Nacht davor die Absicht gefasst hat.
– Diese Absicht wird in der Nacht davor gefasst, egal ob am Anfang oder am Ende der Nacht.
– Manche Gelehrte sagten, dass die Absicht jede Nacht gefasst werden muss und andere waren der Ansicht, dass sie einmalig zu Beginn von Ramadan genügt.
– Die Absicht erfolgt mit dem Herzen und sie wird nicht mit der Zunge ausgesprochen.
