Einige Regeln in Bezug auf Zakatu Al-Fitr

• 1. Die Weisheit, die sich dahinter verbirgt:

▪️ In einem Hadith heißt es: „Der Gesandte Allahs ﷺ- hat Zakatu Al-Fitr mit einem Sā‘ Datteln oder einem Sā‘ Weizen dem Sklaven, dem Freien, dem Mann, der Frau, dem Kind und dem Greisen unter den Muslimen auferlegt. Und er gebot, dass sie entrichtet wird, bevor die Leute zum Gebet gehen.“
[Überliefert von Al-Bukhari (1503) und Muslim (2240)]

• 2. Wann muss sie entrichtet werden?

Zakatu Al-Fitr soll spätestens vor dem ‚Iid-Gebet entrichtet/abgegeben werden.

• 3. Das Urteil und wer muss sie entrichten?

Es ist eine Pflicht, dass Zakatu Al-Fitr von allen Muslimen abgegeben wird, ob jung oder alt, Frau oder Mann, frei oder Sklave. Was den Fötus anbelangt, so muss man laut Konsens nichts für ihn abgeben, jedoch ist es erwünscht, da es ‚Uthman – möge Allah mit ihm zufrieden sein – tat.
Für den nicht-muslimischen Familienangehörigen wird die Zakatu Al-Fitr nicht entrichtet.

• 4. An wen wird sie abgegeben?

Zakatu Al-Fitr darf nur an Arme und Bedürftige abgegeben werden.

• 5. Was wird entrichtet?

Es ist nach der Mehrheit der Gelehrten nicht erlaubt den Preis/Betrag (davon) abzugeben. Vielmehr soll es im Maße von einem Sā‘ (Ein Sā‘ ist ein Volumen und gleicht ca. 4-5 Hände voll) aus Weizen, Datteln, Gerste, Rosinen oder anderen Nahrungsmitteln abgegeben werden.

• 6. Darf es nur im eigenen Land entrichtet werden?

In bestimmten Fällen ist es erlaubt, Zakatu Al-Fitr an/in andere Orte/Länder abzugeben.

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