1. Das Iid-Gebet sollte sowohl von den Männern als auch von den Frauen in der Moschee verrichtet werden. Für die Männer ist es – laut einer Ansicht – eine Pflicht und für die Frauen ist es Sunnah.
2. Falls man das Iid-Gebet nicht in der Moschee verrichtet hat, so kann/sollte man es zuhause beten.
Dies wurde über einige Sahabah und viele Tābi’un überliefert.
• Imam Qatādah (gest. 118 n. H.) sagte: „Wer das Iid-Gebet verpasst hat, verrichtet es so (in der Form) wie der Imam.“
[„Musannaf ‚Abdir-Razzaq“ (3/300)]
• Das ist u. a. auch die Ansicht von Malik, Asch-Schafi’i und Ahmad.
[Siehe u. a.: „Al-Mughni“ (2/290)]
• Al-Mardāwi Al-Hanbali (gest. 885 n. H.) sagte:
„Falls er das Gebet (also das Iid-Gebet) verpasst hat, so ist es erwünscht, dass er es seiner Form entsprechend (selbst) verrichtet (nämlich so, wie es der Imam verrichtet).“
[„Al-Insāf“ (2/433)]
Dies gilt auch für Frauen.
