• Imam Ibn Qudāmah Al-Maqdisi (541 – 620 n. H.) – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte:
„Wenn dies bestätigt ist (also die Erscheinung des Neumondes von Dhul-Hijjah), so unterlässt er das Schneiden der Haare und Nägel. Und falls er es doch tut, so soll er Allah – erhaben ist Er – um Vergebung bitten. Laut dem Konsens der Gelehrten ist er zu keinem Ersatz (Fidyah) verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er es absichtlich oder aus Vergessenheit getan hat.“
[„Al-Mughni“ (9/346)]
