Das „Iḥtibāʾ-Sitzen“ (جلسة الإحتباء)

▪️ Schaykh ʿAbdur-Raḥmān Ibn Qāsim (1312 – 1392 n. H.) sagte:
„Und es ist nicht verpönt in Form von „Iḥtibāʾ“ zu sitzen, und dies ist, dass man auf seinem Gesäß sitzt, seine Hände zu seiner Brust hebt und hierbei seine Beine (bzw. Knie) anhebt und hält, während die Füße auf dem Boden gelegt sind.
Und Aḥmad pflegte dies anzuwenden und er sagte: ‚Kein Sitzen ist demütiger als dies.‘
Und Yaʿlā Ibn Schaddād sagte: ‚Ich war mit Muʿāwiyah anwesend in Bayt Al-Maqdis und er versammelte uns dann und ich schaute hierauf und fand vor, dass die meisten in der Moschee zu den Gefährten des Gesandten Aḷḷāhs ﷺ zählten; ich sah dann, wie sie in Form von „Iḥtibāʾ“ saßen, während der Imām predigte.‘ Überliefert von Abū Dāwūd, und er zählte dann eine Reihe der Ṣaḥābah auf und sagte: ‚Es erreichte mich nicht, dass irgendeiner dies als verpönt betrachtete, außer ʿUbādah Ibn Nasī.‘“

[Siehe: „Ḥāschiyatu Ar-Rauḍ Al-Murbiʿ“]

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